Kosten & Honorar
Über Geld spricht man ungern, über Anwaltskosten erst recht. Ich halte es umgekehrt: Sie erfahren zu Beginn, womit Sie rechnen müssen, und entscheiden dann in Ruhe. Eine erste Orientierung bekommen Sie schon hier.
Was kostet mein Anliegen?
- Netto-Honorar
- 900,00 €
- zzgl. 19 % USt.
- 171,00 €
- Voraussichtlich gesamt
- 1.071,00 €
Abrechnung nach individueller Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450,00 €. Der tatsächliche Aufwand wird transparent besprochen.
Zwei Wege der Abrechnung
Nach RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit. Gerade wenn eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist, ist das der übliche Weg.
Nach Honorarvereinbarung, mit einem klaren Stundensatz von 450 € zzgl. MwSt. Das ist oft sinnvoll, wenn die Beratung im Vordergrund steht und weniger der Streitwert.
Welcher der beiden Wege für Ihren Fall gilt, lege ich vor der Mandatsübernahme fest und erkläre Ihnen, warum. Was am Ende auf der Rechnung steht, wissen Sie damit vorher, nicht hinterher.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Vergütung besteht, je nach Fall, aus Gebühren für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Tätigkeit, einer Auslagenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Honorarvereinbarung ergibt sich das Honorar aus dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz.
Erstberatung zum Festpreis
Für ein erstes Gespräch gelten feste Sätze. So wissen Sie vor dem Termin, was er kostet, ohne Kleingedrucktes.
Preise für Privatpersonen inkl., für Unternehmen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
